Wie im Punkt “ Richtlinien für Websites in der öffentliche Verwaltung“ der Vorgabe N. 8, des 26 November 2009, beschildert, außer der Tatsache , dass man für die Registrierung des Domainnamens vorsorgen muss, wird es empfohlen den gleichen Namen auch mit .it Endung zu registrieren.
Es wird übrigens den öffentlichen Verwaltungen die bereits mit einer Website ausgestattet waren, geraten die davor benutzten Domainnamen aktiv zu bewahren , und sich eventuell mit einen Redirect-Service ausrüsten, dieser wird die Zugriffanfragen zur alten Website, auf der neue .gov.it Adresse weiterleiten.
Um einen Domainnamen mit .gov.it verschiedenen Endung zu registrieren, kann man unter http://hosting.aruba.it Anfrage stellen.
Article ID: 3959, Created: June 11, 2010 at 3:30 PM, Modified: June 11, 2010 at 3:39 PM